RANK & SOHN GmbH   AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RANK & Sohn GmbH

  1. Allen Angeboten, Vereinbarungen liegen diese Bedingungen zugrunde.

  2. Der Abfallerzeuger erklärt mit seiner Beauftragung des Abfallbeförderers, dass er nur die angegebenen Abfälle anliefern lässt und diese keine Schadstoffe enthalten, von denen eine Umweltbelastung ausgehen kann. (z. B. Kühlschränke, Fernseher, Reifen, Chemikalien)

Firma RANK & Sohn GmbH

  1. Auslagen zur Beschaffung / Erfassung von Verwertungsnachweisen oder Sondergenehmigungen usw. werden gesondert in Rechnung gestellt.

  2. Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist eine Genehmigung von der Aufstellung bei der zuständigen Behörde einzuholen.

  3. Wird der Container vom Auftraggeber länger genutzt als in der behördlichen Genehmigung festgelegt, sind wir berechtigt, den Container bei voller Kostenerstattung abzuholen.

  4. Leerfahrten und Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.

  5. Der Auftraggeber ist für die Aufstellung des Containers sowie die freie Zufahrt zum Grundstück, auch bei Fäkalienfahrzeugen, verantwortlich. Er bestimmt den Aufstellungsort unter Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und stellt sicher, dass die Spezialfahrzeuge ohne Schwierigkeiten den Container bzw. die Entnahmestelle erreiche, Für Schäden, die durch das Gewicht der Spezialfahrzeuge oder durch das Absenken der Heckstützen entstehen, haften wir nicht.

  6. Eventuelle Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht (z. B. die Nichtkenntlichmachung des Containers über Nacht durch Lampen u. ä.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  7. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass der Container pfleglich behandelt wird und das zulässige Ladegewicht sowie die Außenabmessungen nicht überschritten werden.

  8. Für die Endabrechnung gilt der tatsächliche nach der Entleerung des Containers festgestellte Inhalt.

  9. Bei Ausfall der Waage erfolgt die Abrechnung bei Tonnagepreisen nach Kubikmeterpauschale.

  10. Eventuelle Mehrkosten durch Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  11. Zahlungsbedingung: 14 Tage nach Rechnungslegung, ohne Abzug, sofern keine Sondervereinbarung getroffen ist.

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