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Allen Angeboten, Vereinbarungen
liegen diese Bedingungen zugrunde.
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Der Abfallerzeuger erklärt mit
seiner Beauftragung des Abfallbeförderers, dass er nur die angegebenen Abfälle
anliefern lässt und diese keine Schadstoffe enthalten, von denen eine
Umweltbelastung ausgehen kann. (z. B. Kühlschränke, Fernseher, Reifen,
Chemikalien)

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Auslagen zur Beschaffung /
Erfassung von Verwertungsnachweisen oder Sondergenehmigungen usw. werden
gesondert in Rechnung gestellt.
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Für die Benutzung öffentlicher
Verkehrsflächen ist eine Genehmigung von der Aufstellung bei der zuständigen
Behörde einzuholen.
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Wird der Container vom
Auftraggeber länger genutzt als in der behördlichen Genehmigung festgelegt,
sind wir berechtigt, den Container bei voller Kostenerstattung abzuholen.
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Leerfahrten und Wartezeiten, die
der Auftraggeber zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.
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Der Auftraggeber ist für die
Aufstellung des Containers sowie die freie Zufahrt zum Grundstück, auch bei
Fäkalienfahrzeugen, verantwortlich. Er bestimmt den Aufstellungsort unter
Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und stellt sicher, dass die
Spezialfahrzeuge ohne Schwierigkeiten den Container bzw. die Entnahmestelle
erreiche, Für Schäden, die durch das Gewicht der Spezialfahrzeuge oder durch
das Absenken der Heckstützen entstehen, haften wir nicht.
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Eventuelle Verstöße gegen die
Verkehrssicherungspflicht (z. B. die Nichtkenntlichmachung des Containers über
Nacht durch Lampen u. ä.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Der Auftraggeber hat darauf zu
achten, dass der Container pfleglich behandelt wird und das zulässige
Ladegewicht sowie die Außenabmessungen nicht überschritten werden.
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Für die Endabrechnung gilt der
tatsächliche nach der Entleerung des Containers festgestellte Inhalt.
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Bei Ausfall der Waage erfolgt die
Abrechnung bei Tonnagepreisen nach Kubikmeterpauschale.
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Eventuelle Mehrkosten durch
Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Zahlungsbedingung: 14 Tage nach
Rechnungslegung, ohne Abzug, sofern keine Sondervereinbarung getroffen ist.
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